Sanierungspflicht bei Eigentumswechsel?

Wer ist von der Sanierungspflicht bei Eigentumswechsel betroffen?

Ganz gleich, ob Sie eine Bestandsimmobilie z.B. ein Mehrfamilienhaus gekauft, geerbt, oder geschenkt bekommen haben. Bei jedem Eigentümerwechsel greift die Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für den neuen Hauseigentümer bedeutet das, dass für Ihn in absehbarer Zeit zusätzlich zu den Anschaffungskosten weitere Kostenanfallen werden.

Bis wann muss saniert werden?

Die Anforderungen nach dem GEG müssen binnen zweier Jahre ab Eigentumswechsel erfüllt sein. Als Eigentumswechsel gilt der Tag der grundbuchamtlichen Eintragung. Wer also sein Haus im Jahr 2021 gekauft hat und z.B. am 01.10.2021 als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden ist, muss, falls sich nach dem GEG eine Sanierungspflicht ergibt, diese bis zum 01.10.2023 erfüllt haben.

Was muss saniert werden?

Das GEG schreibt drei verschiedene Sanierungsmaßnahmen vor:

Alte Öl-Heizkessel oder Gasheizkessel müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Niedertemperatur,- oder Brennwertheizungen dürfen jedoch weiter betrieben werden. In jedem Fall müssen die neuen Bestimmungen zur Heizkostennovelle mit berücksichtigt werden

Warmwasserrohre, Heizungsrohre und Armaturen, die durch unbeheizte Räume führen müssen gedämmt werden. Das betrifft unter anderem Heizungsrohre und Warmwasserrohre im Keller. Die Dicke der Dämmung der Rohren, hängt vom Innendurchmesser der Rohre und der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes ab.

Die oberste Geschossdecke unterhalb eines nicht ausgebauten Dachraumes muss gedämmt werden. Alternativ dazu kann auch das Dach gedämmt werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient darf danach nicht über 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin liegen.

Ist der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 der obersten Geschossdecke im Altbau erfüllt, muss der Käufer nicht neu dämmen.
Diese Norm ist erfüllt, wenn das Haus einen R-Wert (Wert des Wärmedurchlassungswiderstandes) von 0,90 Watt pro Quadratmeter hat.
Das gilt aber nur für Bauteile, die pro Quadratmeter mehr als 300 Kilogramm wiegen. Das entspricht einer Stahlbetondecke.
Für alle anderen Geschossdeckenecken gilt laut DIN 4108-2 ein Wert von 1,57, was in etwa einer sieben Zentimeter dicker Mineralwolle entspricht.

Bußgelder bei Nichterfüllung der Sanierungspflicht

Die Erfüllung der Sanierungspflichten prüfen die zuständigen Schornsteinfeger, sowie das Bauamt. Bei Nichterfüllung der Sanierungsplicht gemäß dem GEG drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000,00 EUR. Spätestens also, bei der nächsten Prüfung durch den Schornsteinfeger nach Ablauf der Sanierungsfrist wird dieses Thema für den neuen Eigentümer unangenehm.

Was

Förderungen in Anspruch nehmen!

Wir empfehlen, in jedem Fall einen zertifizierten Energieberater zu konsultieren.

Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie bei:

Hier erhalten Sie auch wichtige Informationen über weitere zuschussfähige energetische Maßnahmen, die den Wert Ihrer Immobilie erheblich aufwerten und eine nachhaltig höhere Netto-Miete erzielen lassen.

Bereits bei der Erstbesichtigung der Immobilie wird Ihnen durch den Eigentümer oder den Immobilienmakler der Energieausweis vorgelegt.
Auch hieraus ergeben sich erste Hinweise auf den energetischen Zustand des Hauses und empfohlene energiesparende Maßnahmen.

  4. März 2021
  von: admin_wi
  1. Laura Krone sagt:

    Wir haben auch ein Haus gekauft. Interessant, dass die Pflicht es vorsieht, dass man das Haus auch sanieren muss. Über die Sanierung muss ich mich noch informieren.

  2. Laura Krone sagt:

    Wir wollen das Haus sanieren lassen. Gut zu erfahren, dass dies in zwei Jahren ab Kauf geschehen muss. Das sollte ich stets beachten.

  3. Laura Krone sagt:

    Wir wollen eine Altbausanierung durchführen. Gut zu wissen, dass man die Sanierung auch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gemacht haben muss. Die werde ich mir merken.

  4. Laura Krone sagt:

    Das Haus braucht eine Fassadensanierung. Schön zu lesen, dass Heizungen sogar nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Dies war mir nicht klar.

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar zu schreiben Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner