Wichtige Gesetzesänderungen am Immobilienmarkt
Wichtige Gesetzesänderungen und neue Förderprogramme zur Energieeinsparung ab dem 03.11.2020
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die bisher bekannte EnEV ab!
Es regelt seit dem 3. November 2020 alles das, was mit Energieverbrauch von Gebäuden zu tun hat.
Ob Vorschriften zur Dämmung und Sanierung, Energieausweis, Pflicht zur Energieberatung bei einem Hauskauf, sowie Austauschpflicht für die Heizung. Das GEG ist nun die entscheidende gesetzliche Grundlage.
Die Nichteinhaltung wird mit Bußgeldern zwischen 5000 und 50 000 Euro bestraft!
Bundesförderung für effiziente Gebäude/BEG
Entscheidend für alle, die jetzt eine Förderung für Heizung oder Dämmung beantragen wollen.
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist noch weitgehend unbekannt. Die bisher bekannten Förderprogramme von BAFA und KfW wurde neu geordnet.
Künftig gibt es nur noch drei Förderprogramme :
1. für Einzelmaßnahmen, sowie
2. für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden und
3. für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden.
Zuschüsse werden dann beim BAFA beantragt, Förderkredite bei der KfW.
Wichtig für Eigentümer ab Januar 2021:
In einem ersten Schritt wird die Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder neue Haustür umgestellt.
Zuschussanträge nimmt dann nicht mehr die KfW, sondern nur noch die BAFA entgegen.
Energieberatung beim Hauskauf ist jetzt Pflicht!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) legt erstmals eine verpflichtende Energieberatung in § 48 und § 80 fest.
Es regelt, dass Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses ein obligatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater führen müssen, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben.
Das müssen Kaufinteressenten über die kostenlose Pflichtberatung jetzt wissen.
Wer ein Ein-oder Zweifamilienhaus kauft oder eine umfangreiche Sanierung plant, muss seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 ein obligatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater führen.
Kostenlose Beratungsgespräche bieten die Energieberatungen der Verbraucherzentralen unter 0800 – 809 802 400 an.
Eine weitere Möglichkeit ist, sich den Rat eines Gebäudeenergieberaters einzuholen.
Auch WZ-Immobilien, als Immobilienmakler in Iserlohn, Hemer, Menden, Hagen und dem Märkischen Kreis ist stets an Ihrer Seite, wenn es sich um Fragen zu Ihrer Immobilie handelt.
Zum Beispiel bei der Beschaffung fehlender Unterlagen wie dem Energieausweis oder einer Wertermittlung für Ihr Haus sind wir jederzeit gerne behilflich.