Stopp der KfW Förderung für energieeffiziente Gebäude

Welche Auswirkungen hat der Stopp der KfW Förderung für energieeffiziente Gebäude für Eigentümer von Immobilien in Iserlohn und Umgebung?

Für Bauherren und Immobilienbesitzer mit Sanierungsabsichten in Iserlohn und Umgebung, war der Stopp der KfW Förderung für energieeffiziente Gebäude zunächst ein herber Schlag ins Kontor. Inzwischen gibt es teilweise Entwarnungen. Auch bieten sich eventuelle Alternativen.

Wie kam es überhaupt zum Stopp der KfW Förderung für energieeffiziente Gebäude und wie geht es jetzt weiter?

Die enorme Antragsflut im Januar sorgte dafür, dass die für diese Förderung noch vorhandenen Mittel von bei weitem überschritten waren. Etwa 24.000 Anträge auf KfW-Förderung waren davon betroffen. Daraufhin teilte das Bundeswirtschafts.- und Klimaschutzministerium am 24. Januar mit, dass die Förderung sofort gestoppt werde und alle noch vorliegenden Anträge nicht mehr bearbeitet würden. Für viele Bauherren und Eigentümer von Immobilien, die eine energetische Sanierung Ihres Hauses geplant hatten, ein Schock. Brachte der Förderstopp doch so manchen Finanzierungsplan zum kippen.

Dann, wenig später, für viele Antragsteller die Entwarnung. Alle Anträge auf Förderung, die bis zum 24.Januar 2022 bei der KfW vorlagen, sollen doch noch bearbeitet und soweit förderfähig auch bewilligt werden.

Allerdings erfolgt bei dem Datum 24.01.2022 ein klarer Schnitt. Anträge die erst später eingingen werden nicht mehr bearbeitet.

Welche Fördermaßnahmen sind von dem Stopp betroffen?

Der Förderstopp gilt für alle drei KfW-Programmbereiche:

  • Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH / EG55), Effizienzhaus /

H55 bedeutet, dass ein Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Referenzhaus benötigt.

  • Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH / EG40)

Bei EH40 sind es entsprechend 40 Prozent des Verbrauchs eines Referenzgebäudes.

  • Energetische Sanierung an Bestandsimmobilien.

Diese Förderung wäre ohnehin am 31. Januar ausgelaufen, und sie sollte in dieser Form auch nicht mehr aufgenommen werden. Ein Grund für diese Entscheidung war nach offizieller Verlautbarung die Erkenntnis, dass die bisherigen Fördervoraussetzungen bei Neubauten inzwischen ohnehin Standard waren.

Welche KfW-Förderungen haben Bauherren in Iserlohn und Umgebung künftig zu erwarten?
Mit welchen Fördermaßnahmen können Eigentümer von Immobilien in Iserlohn und Umgebung künftig für die energetische Sanierung ihrer Gebäude rechnen?

Das neu angedachte Förderprogramm sieht eine Milliarde Euro für Effizienzstandard 40 vor.
Das neue EH40-Programm soll aber nur bis Jahresende 2020 laufen. Es ist darüber hinaus bei einer Höchstsumme von einer Milliarde Euro gedeckelt. Das soll verhindern, dass es kurz vor Schluss einen Antragssturm gibt. Danach soll ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden.

Gibt es Alternativen zur KfW Förderung für energieeffiziente Gebäude?

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA angebotene BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch etc.

Sogenannte Einzelmaßnahmen werden weiterhin gefördert.
Die Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude (BEG) kann weiterhin in Anspruch genommen werden. Gemeint sind energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
das betrifft zum Beispiel:

  • den Austausch einer alten Heizung
  • den Einbau neuer Fenster
  • die Dämmung eines Dachs
  • die Dämmung von Geschoßdecken
  • die Dämmung von Außenwänden

Für diese Maßnahmen gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach wie vor Zuschüsse. Auskunft hierüber geben zum Beispiel Energieberater oder die Verbraucherberatungen.

Grundsätzlich müssen die Fördermittel vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden. Lediglich vorbereitende Aufräum- oder Abrissarbeiten sind erlaubt.
Um Planungsfehler auszuschließen, sollte die Antragstellung sicherheitshalber über einen zugelassenen Energieberater erfolgen. Die Kosten für den Energieberater werden ebenfalls bezuschusst.

Die Förderungen betragen zwischen 20 Prozent und 45 Prozent.
Die Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren werden mit 20 Prozent gefördert.
Ein Zuschuss in gleicher Höhe wird etwa für den Einbau einer modernen Gas-Brennwertheizung gezahlt.
Solarthermieanlagen können mit 30 Prozent gefördert werden.
Wärme- und Biomasseanlagen sogar mit 35 Prozent.
Auch der Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz ist dem Staat einen Zuschüsse von 30 bis 35 Prozent Wert. Je nachdem, wie hoch der Anteil der erneuerbaren Energien ist. Einen zusätzlichen Bonus von zehn Prozent gibt es, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird.

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