Neuregelung der Förderprogramme für Gebäudesanierungen

„Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu“.
So lautete die Schreckensnachricht des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz am 24.Januar 2022.

Inzwischen ist die Situation teilweise entschärft. Was müssen Eigentümer von Immobilien in Iserlohn, Hemer, Menden, Unna, Hagen, und dem Märkischen Kreis jetzt wissen, wenn sie eine Sanierung Ihres Hauses planen und Fördermittel in Anspruch nehmen wollen.

WZ-Immobilien Iserlohn, Ihr Immobilienmakler in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung hält folgende Informationen für Sie bereit.

Anträge auf KfW-Zuschüsse für energetische Gebäudesanierung werden wieder angenommen.

Nach dem Stopp der KfW-Förderung können ab dem 22.02.2022 bei der KfW wieder Zuschüsse für Sanierungen beantragt werden.

Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen wurden nicht verändert.

Wie bisher muss der Antrag gestellt werden, bevor die Sanierungsaufträge vergeben werden.
Beratungsleistungen von Energieberatern oder Architekten können aber schon vorher erfolgen.

Warum gibt es jetzt eine neue KfW-Förderung?


Am 24. Januar teilte die Bundesregierung überraschend mit, dass die damalige Energieeffizienz-Förderung mit sofortiger Wirkung gestoppt wurde. Und das nur eine Woche vor dem eigentlich geplanten Ende.
Der Stopp erfolgte laut Wirtschaftsminister Robert Habeck, weil die Mittel für die Fortsetzung des Programms bereits überzogen waren.

Tatsächlich hatten zu viele Interessenten wegen der ablaufenden Frist, schnell noch einen Antrag gestellt.
Betroffen waren die Förderung von Neubauten nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 und dem schärferen EH40-Standard sowie die energetische Sanierungen von Gebäuden.

In Zukunft wird die energieeffiziente Sanierung von Bestandsbauten gefördert. Die Förderung von Neubauten bleibt vorerst ausgesetzt.

Wieviel Geld ist jetzt im Fördertopf?

Aktuell stehen neue Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereit.
Dieses Geld soll sowohl für die Bearbeitung der bis vor dem 24. Januar gestellten Altanträge wie auch für die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung genutzt werden.

Welche Förderung ist für Neubauten geplant?


Die Förderung von Neubauten nach der Effizienzhaus-Stufe 40 soll wieder eingeführt werden.
Allerdings wird die Förderung für diesen Energiestandard befristet und auf eine Milliarde Euro gedeckelt sein.

Was wird ab jetzt nicht mehr gefördert?

Die EH55-Förderung von Neubauten ist endgültig zum 24. Januar eingestellt worden. Denn diese Energieeffizienzklasse ist laut Experten ohnehin zum Standard bei Neubauten geworden.

Gibt es Alternativen zu KfW-Förderung?

Alternativ zur Förderung der KfW-Banken gibt es Förderungen für:

  • den Einbau einer neuen Heizung,
  • einbruchsichere Fenster
  • Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Wohnhäusern
  • bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Es können auch verschiedene Förderprogramme kombiniert werden , um die Fördermittel bestmöglich auszunutzen.
Online helfen Ihnen verschiedene Datenbanken, um nach den passenden staatlichen Förderprogrammen zu suchen.


Hausbesitzern in Iserlohn, Hemer, Menden, Hagen, Unna und im Märkischen Kreis stehen eine Vielzahl von Förderprogrammen bei Bund, Land und kommunalen Trägern zur Verfügung.

Was wird gefördert? Wer fördert was?

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) :


Bei der KfW gibt es unterschiedliche Förderprogramme.
Hier gibt es zinsgünstige Kredite, Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss und die Zuschussförderung.
Gefördert werden Maßnahmenpakete wie Effizienshaus 40 plus und Effizienzhaus 40.

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellt Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.

  • Wärmedämmung von, Wand und Geschoss-/Kellerdecke, Dach, Außentüren und Fenster.
  • Sanierung zum Effizienzhaus
  • Reduzierung von Barrieren, Einbruchschutz
  • Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Austausch von Heizungen (Gashybridheizung, Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, KWK-Anlagen) und Heizungsoptimierung
  • Ladestationen für E-Fahrzeuge
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit
  • Lüftungsanlagen
  • Beratung und Baubegleitung durch Energieberater.
  • Energieberatung.

Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.

Auch eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist möglich.
Hier werden Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum gefördert, wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.
Um förderfähig zu sein müssen die Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übersteigen – so, wie bei den Förderprogrammen von KfW und BAFA.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung angeben.

Informationen zu einzelnen Förderprogrammen

Nachfolgen haben wir Ihnen eine Reihe hilfreicher Links zusammengestellt.

Ausführlich informiert Sie die Verbraucherzentrale über die

steuerliche Förderung zur Gebäudesanierung

den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der Site der Bundesregierung

ebenso wertvolle Hinweise bietet die Verbraucherberatung über

die KfW und BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen
Interessante Informationen zu regionalen Fördermaßnahmen bietet gerade Eigentümern von Immobilien in Iserlohn, Hemer, Menden, Unna, Hagen und dem Märkischen Kreis das

„Förder-Navi-NRW“

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  22. Februar 2022
  von: Werzner
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