Die CO2-Steuer für Heizungen und Ihre Auswirkungen


Die CO2-Steuer gilt in Deutschland seit Beginn des Jahres 2021.

Wozu dient die CO2-Steuer für Heizungen?

Ziel der Steuer ist es, den CO2-Ausstoß zu senken und somit den Kilmaschutz voranzutreiben.
Für Eigentümer von Immobilien in Iserlohn und Umgebung, sowie deren Mieter bedeutet das steigende Heizkosten von Jahr zu Jahr.

Wie genau sich die CO2-Steuer in den kommenden Jahren auf die Heizkosten auswirken wird lesen Sie hier:

Die CO2-Steuer für Heizungen und Ihre Auswirkungen, treffen auch die Mieter dieses Hauses

Die Einführung der CO2-Steuer verteuert Öl und Gas um einen feststehenden Betrag von Jahr zu Jahr. Für 2021 hat die Bundesregierung einen CO2-Preis von 25 € pro Tonne CO2 beschlossen.

Das bedeutet eine Preissteigerung von 0,7 Cent pro kWh Heizöl und 0,5 Cent pro kWh Erdgas bereits im Jahr 2021. Im Jahr 2025 wird die CO2-Steuer bereits 55 € pro Tonne CO2 betragen.
Ab dem Jahr 2022 soll der CO2-Preis sukzessive ansteigen, bis 2025 ein Preis von 55 € pro Tonne erreicht ist. Von da an soll sich die Bepreisung nach den jährlichen Emissionen richten.
Im Vergleich mit 2021 wird im Jahr 2025 die Kilowattstunde bereits mehr als doppelt so viel kosten.
Dadurch sollen Hauseigentümer veranlasst werden, so schnell wie möglich auf erneuerbare Energie umzusteigen.

Jahr€ / TonneHeizölGas
202125 € / Tonne0,007 € / kWh0,005 / kWh
202230 € / Tonne0,008 € / kWh0,006 / kWh
202340 € / Tonne0,011 € / kWh0,008 / kWh
202450 € / Tonne0,014 € / kWh0,010 / kWh
202555 € / Tonne0,015 € / kWh0,011 / kWh
Steigerung des Steuersatzes je kWh von 2021 bis 2025

Was bedeutet die CO2-Steuer für Heizungen nun im konkreten Fall ?

Hierzu ein praktisches Beispiel zur CO2-Steuer für Heizungen und Ihre Auswirkungen auf die Kosten:

Wir haben die zusätzlichen Heizkosten ausgehend von einer Wohnung mit einem jährlichen Wärmebedarf von 30000kWh einmal ermittelt.

Je nach Heizmedium, Öl oder Gas, ergibt sich für eine Wohnung mit einem durchschnittlichen Heizbedarf von 30.000 kWh/jährlich danach folgende Vorausschau.

30.000 kWh/jährl.GasCO2-Seuer inkl. MwSt.Co2-Kosten 2021 = 150,00 €CO2-Kosten 2025 = 330,00 €
30.000 kWh/jährl. Öl CO2-Seuer inkl. MwSt. CO2-Kosten 2025= 240,00 €CO2-Kosten 2025 = 450,00 €
Steigerung der CO2-Steuer von 2021 bis 2025 je nach Heizmedium bei angenommenen 30.000kWh Heizenergie jährlich

Wer bezahlt die CO2-Steuer für Heizungen?

Bisher waren die Kosten für die CO2-Abgabe allein Sache der Mieter.
Nun hat sich die Bundesregierung auf eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter geeinigt.
Mieter sollen die Klimaabgabe bei den Heizkosten ab dem Jahr 2023 in den meisten Fällen nicht mehr alleine bezahlen.

Auch die Vermieter sollen einen Teil des CO2-Preises übernehmen. Wieviel die Vermieter künftig bezahlen sollen ist abhängig davon, welche Energiebilanz das Gebäude hat.
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), und Justizminister Marco Buschmann (FDP) beschlossen nach Mitteilung Ihrer Ministerien ein Stufenmodell.

Zehn verschiedene Einstufungen zur Energiebilanz von Gebäuden sind vorgesehen.

kg CO₂ pro m² pro JahrVermieter Mieter
weniger als 12 kg0 %100 %
12 bis 17 kg10 %90 %
17 bis 22 kg20 %80 %
22 bis 27 kg30 %70 %
27 bis 32 kg40 %60 %
32 bis 37 kg50 %50 %
37 bis 42 kg60 %40 %
42 bis 47 kg70 %30 %
47 bis 52 kg80 %20 %
mehr als 52 kg90 %10 %
Dieses Zehnstufenmodell teilt die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern auf.


Je geringer der Dämmwert eines Gebäude und je ineffizienter die Heizung ist, umso höher soll die CO2-Last für den Vermieter und umso höher die Entlastung für Mieter sein. Das soll angeblich ein Anreiz für die energetische Sanierung von Wohnhäusern sein.
In welche Stufe die jeweilige Mietwohnung fällt, sollen die betroffenen Mieter jährlich mit der Heizkostenabrechnung erfahren.
Bei Wohnhäusern mit einer schlechten Energiebilanzbilanz übernehmen die Mieter zehn Prozent und die Vermieter 90 Prozent der CO2-Abgabe.
Entspricht das Haus jedoch dem hohen Energiestandard, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Das ist bei Gebäuden der Stufe EH55 der Fall.
Die Stufe EH55bedeutet, dass das Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt.
Nach derzeitigen Informationen steht der Begriff „Standarthaus“ für Neubauten wie sie in den vergangenen Jahren staatlich gefördert und daher häufiger geplant.
Auf Vermieter wird zusätzlicher Aufwand zukommen, den in den meisten Fällen nur externe Dienstleister erbringen können.


Für sogenannte Nichtwohngebäude wie Industriegebäude, Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, die nich Wohnzwecken dienen, soll das Stufenmodell keine Anwendung finden. Hier sollen die Kosten zur Hälfte geteilt werden – es sei denn, Mieter und Vermieter treffen eine andere Regelung.

Weitere Informationen zum Thema CO2-Abgabe für Heizungen halt das Bundesministerium BMUV hier für Sie bereit.

Weitere wichtige Informationen für Eigentümer und Mieter von Immobilien wie etwa

Novelle zur Heizkostenverordnung,

Kappungsgrenze

Mietpreisbremse,

finden Sie auf dieser Website unter AKTUELLES .

Auch weiterhin werden wir Sie über Aktuelles zum Thema Immobilien in Iserlohn und Umgebung auf dieser Website informieren.

Sollten sie Fragen zum einem unserer Themen haben, freuen wir uns schon jetzt auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

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