Grundsteuererklärung NRW


(Lesen Sie hierzu auch unsere Beiträge vom: 03.01.2022 / 24.06.2022 / 11.07.2022 / 20.07.2022)


„Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts“ – Dieses Formular geht allen Eigentümern von Grundstücken, Häusern, und Wohnungen in Kürze vom Finanzamt zu. Gemeint ist die anstehende Grundsteuererklärung NRW.

Hintergrund ist die Grundsteuer – Reform über die wir bereits in unserem Beitrag vom 03. Januar 2022 ausführlich berichteten.

Für die Abgabe der Erklärung haben die betroffenen Grundstückseigentümer vier Monate Zeit.

Wann und wie muss die Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts erfolgen?

In der Zeit vom 01.07.2022 bis spätestens zu 31.10.2022 müssen die Erklärungen ausschließlich online auf www.elster.de erfolgen.

Grundbesitzer, die über keinen Computer oder Internetzugang verfügen, können bei dem zuständigen Finanzamt einen Härtefallantrag stellen. Wird dieser bewilligt, so kann die Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes in Papierform eingereicht werden.

Vorbereitungen für die Grundsteuererklärung NRW sollten Sie schon jetzt treffen.

Um nicht unter Zeitdruck zu geraten ist es sinnvoll einige Daten für die Grundsteuererklärung bereitzuhalten.

  • melden Sie sich bei www.elster.de an
  • Ihr Aktenzeichen ( zu finden im letzten Grundsteuerbescheid)
  • Grundstücksgröße (zu finden im Bestandsverzeichnis des Grundbuches)
  • weitere Angaben aus den Grundbuch(Grundbuchblatt, Gemarkung, Flurstück)
  • Bodenrichtwert ( zu finden unter Boris NRW)
  • Baujahr und falls erfolgt das Jahr der Kernsanierung
In der sogenannten Feststellungserklärung wird gefragt, ob und in welchem Jahr eine Kernsanierung erfolgt ist. Eine Kernsanierung würde die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und somit auch den Wert eines Hauses steigern. Somit wird bei kernsanierten Häusern auch eine höhere Grundsteuer fällig. Eine Kernsanierung nur dann vor, wenn sämtliche folgenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden: Vollständige Erneuerung der Fassade, der Dacheindeckung, der Bäder, der Innenwände, der Fußböden, der Fenster, der Außen- und Innentüren sowie der Heizungs- und Sanitäranlagen samt Abwassersysteme und Leitungen.
  • Bei mehreren Eigentümer z.B. Erbengemeinschaften die genauen Besitzverhältnisse
  • Wohnfläche
Als Wohnfläche müssen Sie nicht die Flächen von Räumen wie z. B. Keller oder Heizungs- oder Hauswirtschaftsraum angeben. Selbst wenn in der Steuererklärung für Ein- und Zweifamilienhäuser gefordert wird, die sogenannte Wohn- und Nutzfläche gemeinsam anzugeben, sind diese Räume nicht zu berücksichtigen. unter Nutzfläche versteht das Finanzamt nicht die vorgenannten Zubehörräume, sondern Werkstätten, Läger, Verkaufsräume oder Ähnliches. Sollten Sie hier unsicher sein, ist eine Beratung durch einen Experten sinnvoll.

Wie hoch wir die Grundsteuer in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung ab dem Jahr 2025 sein ?

Wie hoch die Grundsteuer künftig ausfällt, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:
1.) Wie hoch fällt der Immobilienwert nach der Festsetzung durch das Finanzamt aus.

Derzeit gilt folgende Rechenweise:
Einheitswert X Grundsteuermesszahl X kommunaler Hebesatz ergibt den Grundsteuerbetrag

Ab 2025 wird der Einheitswert durch den Immobilienwert ersetzt:
Immobilienwert X Grundsteuermesszahl X kommunaler Hebesatz ergibt den Grundsteuerbetrag

2.) Inwieweit findet eine Anpassung des kommunalen Hebesatzes statt, der vor dem Hintergrund der neuen Immobilienwerte dringend erforderlich ist.

Würden die Hebesätze der Städte und Gemeinenden nicht reformiert, hätte das für Grundbesitzer wie auch für Mieter fatale Folgen, wie unser Beitrag vom 03.01.2022 zeigt.

Da es sich bei den Grundsteuern um eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden handelt, wird man hier bei der Festsetzung der neuen Hebesätze sehr darauf achten, dass es bei den neuen Grundsteuern zu keinen Mindereinnahmen kommt. Wo das Ganze endet wird man sehen, wenn nach der Festsetzung der Immobilienwerte durch die Finanzämter, in den Rathäusern über die Höhe der Hebesätze beraten wird. Dass hier eine Anpassung nach unten unbedingt erfolgen muss, zeigt unsere Beispielrechnung im Beitrag vom 03.01.2022 deutlich.

Wann immer sich Fragen zu diesem Thema ergeben, freut sich WZ-Immobilien, Ihr Immobilienmakler in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung auf Ihre Anruf oder Ihre E-Mail.

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  4. Mai 2022
  von: Werzner
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