Förderung der Grunderwerbsteuer NRW

Gerade jetzt, vor dem Hintergrund der stark ansteigenden Inflation, wächst vielfach der Wunsch nach Wohneigentum zur eigenen Altersabsicherung. In vielen Fällen sind die hohen Nebenkosten, die mit der Anschaffung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einhergehen, eine beträchtliche Hürde.

Insbesondere im Bundesland NRW, das mit dem unglaublichen Steuersatz von 6,5% den traurigen Rekord hält.
Dank der beabsichtigten Förderung der Grunderwerbsteuer NRW soll sich das jetzt ändern!

Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde die Förderung der Grunderwerbsteuer NRW für selbst genutztes Wohneigentum beschlossen. Inzwischen sind die genauen Antragbedingungen bekannt. Es besteht die Möglichkeit, sich bei der NRW-Bank vorab online anzumelden.

Was umfasst die Förderung der Grunderwerbsteuer NRW?

Wer nach dem 1. Januar 2022 ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück für ein Haus zur Eigennutzung gekauft hat, kann beim Land NRW zwei Prozent des Kaufpreises als Erstattung beantragen. Die Bedingung ist: Es muss sich um selbst genutztes Wohneigentum handeln Bzw. auf dem Grundstück soll eineigengenutztes Wohneigentum gebaut werden. Die Fördergrenze ist ein Kaufpreis von 500.000 Euro.

Wo kann die Förderung der Grunderwerbsteuer NRW beantragt werden?

Förderanträge werden bei der NRW-Bank gestellt.

Die Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro kann bei der NRW-Bank beantragt werden. Auf der Internetseite der NRW-Bank sind die genauen Förderbedingungen beschrieben. Darüber hinaus können sich Wohneigentümer, die im Jahr 2022 eine Immobilie oder ein Grundstück in NRW zur Selbstnutzung gekauft haben, auf der Seite auch vorab für die Antragstellung registrieren. Sobald die Anträge online eingereicht werden können, werden sie durch die NRW-Bank informiert.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung der Grunderwerbsteuer NRW?

Die Förderbedingungen können auf der Seite der NRW-Bank eingesehen werden.

Über die Förderung der Grunderwerbsteuer NRW informiert Ihr Immobilienmakler Iserlohn, Hemer, Menden, WZ-Immobilien
HIER DIE FÖRDERUNG BEANTRAGEN !

Es sind lediglich sind lediglich natürliche Personen förderberechtigt. Auch dann, wenn die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft wurde. Jedoch muss mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen.

Das Programm gilt zudem nur für Kaufverträge, die ab dem 01.01.2022 notariell bekundet wurden.

Wird das Haus erst noch gebaut oder saniert, muss der Antragsteller erklären, dass er in die Immobilie als Hauptwohnsitz einziehen wird.
Spätestens innerhalb von drei Jahren muss eine entsprechende Meldebescheinigung nachgereicht werden.

Welche Dokumente müssen dem Antrag auf Entlastung der Grunderwerbsteuer beigefügt werden?


Die Anträge auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer werden über ein Online-Formular auf der Seite der NRW-Bank gestellt – sobald dieses freigeschaltet wurde –
Folgende Dokumente und Informationen sollten Sie dafür bereithalten.

  • Ihre Steuer-ID
  • Ihre Bankverbindung
  • Ort der Immobilie
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer

Sobald sich zum Thema „Förderung der Grunderwerbsteuer NRW“ Neuigkeiten ergeben, informieren wir Sie zeitnah auf dieser Website unter AKTUELLES.


Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen zu Immobilien Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung haben, sind wir gerne für Sie da.
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KONTAKT

Update vom 23.05.2022 9:35

Nachdem sich die Bundestagsfraktion von CDU/CSU noch in der vorherigen Woche für einen Freibetrag bei Grunderwerbsteuer ausgesprochen hatte. stieß der Vorschlag bei der aktuellen Regierung auf wenig Gegenliebe.
Derart hohe Freibeträge würden die Steuereinnahmen empfindlich reduzieren. Angeblich sei mit erbittertem Widerstand der Bundesländer zu rechnen, so die Meinung der Ampel-Koalition. Das grundsätzliche Problem, die hohen Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Wohneigentum, erkannte die Bundesregierung dennoch an. Nun will man das Thema über eine Anpassung der Hebesätze beim erstmaligen Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie regeln.
Am Ende bleibt es aber dabei, dass die Grunderwerbssteuer Ländersache ist!
Immerhin haben das Land NRW und die NRW-Bank schon erhebliche Vorbereitungen für das Förderprogramm getroffen.
Es bleibt spannend abzuwarten, wie es nun im Düsseldorfer Landtag weitergeht.
Wir halten Sie hier aus dem Laufenden!

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