Zuschussprogramm für Wohneigentum in NRW verlängert!

Eine erfreuliche Nachricht für Käufer und Kaufinteressenten von Wohneigentum in NRW! Denn eigentlich war da Zuschussprogramm für Wohneigentum in NRW am 31.12.2022 ausgelaufen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Zuschussprogramm für Käufer von Wohneigentum in NRW über den 01.01.2023 hinaus verlängert.

Käufer können auch über den Jahreswechsel 2022/2023 hinaus die Förderung beantragen.
Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, sagt: „Wir wollen insbesondere jungen Familien beim Erwerb einer Immobilie helfen“

Somit können weiterhin Anträge auf Förderung gestellt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist.
Diese Hilfe kommt Jenen zugute, die ihr Wohneigentum nach dem 01.01.2022 erworben haben.
Sie umfasst wie bisher 2 Prozent des Kaufpreises, maximal 10.000,00 Euro.
Diese Förderung sollte ursprünglich am 31.12.2022 auslaufen.

Das Land NRW hatte hierfür insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Bisher sind erst ca. 30.000 Anträge mit einem Volumen in Höhe von rund 190 Millionen Euro bei der NRW-Bank eingegangen!
Somit befinden sich derzeit noch etwa 210 Millionen Euro im Fördertopf.

Was müssen sie tun, um beim Zuschussprogramm für Wohneigentum in NRW mit dabei zu sein?

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag vom 23.05.2022 „Förderung der Grunderwerbsteuer NRW“ !

Das Zuschussprogramm der NRW-Bank gilt nicht nur bei Ersterwerb!

Teilweise wurde berichtet, dass die Förderung der NRW-Bank nur für den Ersterwerb des selbstgenutzten Hauses oder der Eigentumswohnung gilt.
Richtig ist:
Es gibt sie auch dann, wenn Sie Ihr Wohneigentum wechseln.
Eine sinnvolle Regelung, da sich Lebensumstände ändern und einen Domizilwechsel erforderlich machen können.

Wer also aus Alters-oder Gesundheitsgründen vom inzwischen zu groß gewordenen Einfamilienhaus in eine kleinere Eigentumswohnung wechselt, kann die Förderung beantragen. Ebenso kommt es heute häufig vor, dass eine berufliche Veränderung einen Wohnortwechsel erfordert. Auch hier kann die NRW-Förderung für den Erwerb von Wohneigentum in Anspruch genommen werden, sofern sich die neue Wohnimmobilie in Nordrhein-Westfalen befindet.

Alles Wissenswerte zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag vom 23.05.2022 so wie auf der Seite der NRW-Bank.

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