Gebäudeenergiegesetz und Immobilienpreise: Auswirkungen
Hat das Gebäudeenergiegesetz Einfluss auf die Preisentwicklung der Immobilienpreise gebrauchter Wohnimmobilien im Bestand?
In unserem Beitrag „IMMOBILIENPREISE 2024 ISERLOHN, HEMER, MENDEN“ berichteten wir zuletzt im Februar 2024 über die aktuelle Preisentwicklung bei Wohnimmobilien in unserer Region.
Inzwischen hatten wir bei einer Vielzahl von Preisgesprächen mit Kaufinteressenten die Gelegenheit zu hinterfragen, welche Kriterien im Wesentlichen die Preisvorstellungen der Käufer beeinflussen.
Sehr oft kommen bei der Anschaffung einer Wohnimmobilie Renovierungen oder Umbaumaßnahmen hinzu, deren Aufwand sich zu den Erwerbskosten addiert.
Eine wesentliche Rolle spielt da die Sanierungspflicht der Käufer nach Erwerb gemäß Gebäudeenergiegesetz innerhalb von 2 Jahren.
Die Regelungen zur Sanierungspflicht bei einem Eigentümerwechsel sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt, das seit 2020 in Kraft ist. Gemäß dem GEG liegt die Verantwortung für die Sanierung beim Käufer, unabhängig davon, ob es sich um einen Verkauf, eine Erbschaft oder Schenkung handelt. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom Grund des Eigentümerwechsels. Das Gesetz sieht eine Frist von zwei Jahren vor, innerhalb der die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gebäudeenergiegesetz einen bedeutenden Einfluss auf die Immobilienpreise von gebrauchten Wohnimmobilien im Bestand hat.
Gleichzeitig aber, verbinden sich mit der Sanierungspflicht für Erwerber von Wohnimmobilien attraktive Chancen, den Wert Ihres neu erworbenen Wohnhauses mit Hilfe staatlicher Förderung erheblich zu steigern, da für energetische Sanierungsmaßnahmen umfangreiche Förderungen bereitgestellt werden.
Förderprogramme zur Gebäudesanierung
Um Hausbesitzern den Umbau zu erleichtern, stellt der Bund im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hohe Förderprogramme zur Gebäudesanierung bereit.
Förderung einer neuen Heizung über KfW
Wer eine neue Heizung einbaut, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, erhält hohe Zuschüsse. Die Anträge müssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Derzeit können nur Hauseigentümer, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, die Zuschüsse beantragen. Voraussichtlich ab Mai 2024 können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Anträge stellen. Die wichtigsten Neuerungen:
- Ab 2024 gilt eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch.
- Zusätzlich gibt es einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn der Heizungstausch bis 2028 erfolgt.
- Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen weiteren Bonus von bis zu 30 Prozent für den Heizungstausch.
- Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent bei Gesamtkosten von maximal 30.000 Euro. Die Fördersumme ist damit auf 21.000 Euro gedeckelt. Bei Biomasseanlagen kann noch ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro hinzukommen.
Wer ein Eigenheim besitzt, kann anstelle der Zuschüsse auch eine Steuerermäßigung beantragen. Sie beläuft sich auf bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt, maximal jedoch auf 40.000 Euro pro Wohnhaus. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind es bis zu 50 Prozent der Kosten.
Einen Überblick über die Förderprogramme zur Gebäudesanierung gibt das BAFA auf seiner Homepage.
Zuständig für staatliche Förderungen zu Gebäudesanierung ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bundesförderung für effiziente Gebäude.