AGB-allgemeine Geschäftsbedingungen

Studium der ABG von WZ-Immobilien Iserlohn. Makler für Immobilien in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung

Die ABG von WZ-Immobilien Iserlohn

Nachfolgend finden Sie die ABG von WZ-Immobilien Iserlohn (allgemeinen Geschäftsbedingungen). Ihrem Immobilienmakler für Iserlohn, Hemer, Menden, Unna, Hagen und dem Märkischen Kreis. Sollten Sie etwas nicht verstehen, so dass sich Rückfragen ergeben, rufen Sie uns an, oder schreiben uns eine E-Mail. Als Ihr serviceorientierter Makler für Iserlohn und Umgebung werden wir alle Ihre Fragen zeitnah beantworten.

KONTAKT

1.) Geltung: Die folgenden AGB gelten für beiden Teile als rechtsverbindlich vereinbarter Vertragsinhalt. Die Übergabe oder Bekanntgabe der AGB und deren widerspruchslose Annahme gelten als Anerkennung. Bei laufenden Geschäftsfällen/Geschäftsverbindungen bedarf es nur der einmaligen Bekanntgabe oder Übergabe.

2.) Umfang unserer Tätigkeit: Gegenstand unserer Tätigkeit ist in der Regel der bloße Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss. Wir sind nicht zur Vermittlung verpflichtet. Es bedarf nicht unserer Mitwirkung bei den Vertragsverhandlungen oder dem Abschluss des Vertrages selbst. Grundstückserschließungen, Bearbeitung von Behördenangelegenheiten, Steuerberatung(Insbesondere Grunderwerbssteuerpflicht) sowie die Erkundung über Vermögensverhältnisse von Interessenten gehören nicht zu unseren Aufgaben können aber durch uns vorgenommen , und nach Vereinbarung, gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.) Haftungsausschluss: Unsere Angebote beziehen sich auf Angaben der Auftraggeber. Wir sind nicht verpflichtet, Erkundigungen über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben einzuholen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit, sowie Verfügungsberechtigung und Bonität der Vertragspartner übernehmen wir daher keine Gewähr.

4.) Tätigkeit für den anderen Vertragspartner: Unbeschadet dessen, dass uns der Auftraggeber bei Zustandekommen eines Vertrages eine Provision zu entrichten hat, sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür eine Provision zu berechnen.

5.) Gebühren:

  • Nachfolgenden Gebühren ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
  • Bei Nachweis von Haus und Grundbesitz für Käufer und Verkäufer 3%. Bei Nachweis eines Mietvertrages 2 Monatsmieten, bei Mietverträgen über 5 Jahre Dauer 3 Monatsmieten.
  • Für die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes ist vom Begünstigten 1% des 10-fachen Jahresmietwertes zu zahlen.
  • Für den Nachweis eines Erbbaurechtsvertrages sind von Erbbauberechtigten so wie vom Erbbaugeber 3 % des Grundstückswertes zu zahlen. Für die Festsetzung des Grundstückswertes: Jahreserbbauzins=6% des Grundstückwertes.
  • Werden nachgewiesene Objekte im Zwangsversteigerungsverfahren erworben gelten vorgenannte Regelungen voll inhaltlich.

6.) Fällige Provisionen: Bei Abschluss des Vertrages ist die Maklergebühr sofort fällig. Wer für einen Dritten einen Maklerauftrag erteilt, ist persönlich provisionspflichtig, wenn die Maklerprovision, gleich aus welchen Gründen, vom Dritten nicht gezahlt wird. Fällige Provisionsbeträge, welche 4 Wochen nach Vertragsabschluss noch nicht gezahlt sind, sind mit 1,25% monatlich seit Vertragsabschluss zu verzinsen.

7.) Provisionsanspruch bei Nichterfüllung: Der Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossenen Vertrag später rückgängig gemacht wird (Rücktritt, Auflösung, Aufhebung),infolge des Verschuldens einer Vertragspartei durch Aufhebung hinfällig wird, oder sich aus einem Grund als Rechtsungültig erweist, den eine Vertragspartei zu vertreten hat.

8.) Pflichten des Auftraggebers und Schadenersatz: Unsere Angebote und Mitteilungen sind absolut vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Unbefugte Weitergabe von Angeboten oder Mitteilungen ziehen Schadenersatzansprüche in Höhe von 6% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach sich, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen werden kann. Eine von uns mitgeteilte Gelegenheit eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt anerkannt, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich widersprochen und dabei gleichzeitig nachgewiesen wird, woher diese Kenntnis stammt. Der Auftraggeber hat sich vor Abschluss des Vertrages bei uns zu vergewissern, ob wir zum Zustandekommen des beabsichtigten Geschäftes Durch Vermittlung oder Nachweis beigetragen haben. Unterlässt er dies, so kann er sich nicht darauf berufen, von unserer Tätigkeit keine Kenntnis gehabt zu haben. Die Auftraggeber sind verpflichtet, uns vom Zustandekommen eines schriftlichen oder Mündlichen Vertrages innerhalb von 3 Tagen zu informieren. Bei Nichtbeachtung dieser Informationspflicht sind wir berechtigt, über die Maklergebühr hinaus, Schadenersatz für Aufwendungen zu verlangen, die durch überflüssig gewordene Aufwendungen und Tätigkeiten entstanden sind.

9.) Andere Immobiliengeschäfte: Andere Immobiliengeschäfte mit nachgewiesenen Vertragspartnern innerhalb von 36 Monaten sind ebenfalls Provisionspflichtig.

10.) Übernahme anteiliger Provision: Bei der Ausübung eines Vorkaufsrechtes hat der Auftraggeber die Pflicht, auf den Vorkaufsberechtigten einzuwirken, dass dieser die sich auf das Vorkaufsrecht beziehende Provisionszahlung zu übernehmen hat. Übernimmt der Vorkaufsberechtigte diese Verpflichtung nicht, tritt hierfür der Auftraggeber ein.

11.) Verjährung: Wird ein provisionspflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Laufzeit der Verjährungsfrist erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Makler Kenntnis vom Abschluss erhalten hat. Dies gilt auch, wenn der Abschluss irrtümlich für nicht provisionspflichtig gehalten wurde.

12.) Ersatzgeschäfte: Wenn an Stelle des erteilten Auftrags ein anderes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (z.B.: Vermietung statt Kauf e.c. in einer wie immer gearteten Rechtsform), so wird die Maklerprovision in der entsprechenden Höhe fällig. Dasselbe gilt, wenn sich innerhalb von 36 Monaten nach Vertragsabschluss nachträglichen Änderungen des Vertrages ergeben, so ist die Maklergebühr ebenfalls für den Vertragswert erhöhenden.

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Wann immer sich zu den ABG von WZ-Immobilien Iserlohn Rückfragen ergeben, haben wir selbstverständlich Zeit für Sie. Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder rufen Sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da!

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