Grunderwerbsteuer in Iserlohn und NRW

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Iserlohn und NRW?

Fälligkeit und Berechnung der Grunderwerbsteuer

Beim Kauf dieser Immobilie in Hemer wird eine Grunderwerbsteuer fällig

Die Grunderwerbsteuer wird immer beim Kauf einer Immobilie oder Bauland fällig. Sie berechnet sich am übertragenen Wert und berechnet sich durch einen Prozentsatz. Dieser Prozentsatz ist in jedem Bundesland in Deutschland unterschiedlich. In Nordrheinwestfalen, also auch in Iserlohn und Umgebung, beträgt der aktuelle Prozentsatz 6,5. Andere Bundesländer finden Sie in der nachfolgenden Tabelle

Bundesland%Bundesland%
Nordrhein-Westfalen6,5Niedersachsen5,0
Bayern3,5Rheinland-Pfalz5,0
Baden-Württemberg5,0Saarland6,5
Berlin6,0Sachsen3,5
Brandenburg6,5Sachsen-Anhalt5,0
Bremen5,0Schleswig-Holstein6,5
Hamburg4,5Thüringen6,5
Hessen6,0

Die Freigrenze für die Grunderwerbsteuer beträgt bundeseinheitlich 2.500,00 EUR

Das heißt, dass Grunderwerb bis zu dieser Höhe von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Ab diesem Betrag wird – anders als bei einem Freibetrag – zum vollen Betrag versteuert. Bei Grundstückserwerb durch Erbschaft oder Grundstücksschenkung wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Eine Besteuerung wird dann ggf. über das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz herbeigeführt.

Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises einer Immobilie oder eines Grundstücks. Mit dem Kauf geht auch das Eigentumsrecht am Grundstück und aufstehenden Gebäuden auf den Erwerber über. Der Kaufpreis ist die Bemessungsgrundlage.

Beim Erwerb eines Erbbaurechtes wir die Grunderwerbssteuer anders berechnet.

Gerade in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung, befinden sich viele Wohnhäuser auf einem Erbbaugrundstück. Als Makler in dieser Region ist der Verkauf von Immobilien, die sich auf einem solchen Erbbaugrundstück befinden für uns tägliches Geschäft. Darum nachfolgend einige Hinweise zur Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Hauses auf einem Erbbaugrundstück.

Sie kaufen ein Erbbaurecht mit einer Restlaufzeit von 60 Jahren. Der monatliche Erbbauzins beträgt 200,00 EUR. Somit beträgt der jährliche Erbbauzins 2.400,00 EUR. Nach dem Bewertungsgesetz ergibt sich aus der Restlaufzeit der Kapitalwert als Vervielfältiger. Laut nachfolgender Tabelle also 17,930. Mit diesem Vervielfältiger wir nun der jährliche Erbbauzins multipliziert. Somit ergibt sich aus der Rechnung 2.400 X 17,930 = 43.032,00 EUR. Auf diesen Betrag als Bemessungsgrundlage wird nun der entsprechende Steuersatz angewendet. In NRW hieße das also von 43.032,00 sind 6,5% Grunderwerbssteuer zu zahlen. Also 2.797,08 EUR.

Laufzeit
in Jahren
KapitalwertLaufzeit
in Jahren
KapitalwertLaufzeit
in Jahren
KapitalwertLaufzeit
in Jahren
KapitalwertLaufzeit
in Jahren
Kapitalwert
10,9742112,6134116,6026117,9698118,342
21,8972212,9294216,7106218,0068218,450
32,7722313,2294316,8136318,0418318,462
43,6022413,5134416,9106418,0758418,474
54,3882513,7834517,0036518,1068518,485
65,1332614,0384617,0906618,1368618,495
75,3982714,2804717,1736718,1658718,505
86,5092814,5104817,2526818,1928818,514
97,1432914,7274917,3266918,2178918,523
107,7453014,9335017,3977018,2649018,531
118,3153115,1295117,4647118,2649118,539
128,8563215,3145217,5287218,2869218,546
139,3683315,4905317,5887318,3079318,553
149,8533415,6565417,6547418,3269418,560
1510,3143515,8145517,6997518,3459518,566
1610,7503615,9365617,7507618,6329618,572
1711,1633716,1055717,7997718,3799718,578
1811,5553816,2395817,8547819,3959818,583
1911,9273916,3675917,8887918,4109918,589
2012,2974016,4876017,9308018,42410018,593

Häufig wird den Erbbauberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt angeboten, das Grundstück zu kaufen. Aber was ist jetzt mit der Grunderwerbssteuer, die bereits bei Erwerb des Erbbaurechtes entrichtet wurde? Bei einem späteren Kauf des Erbbaugrundstücks gilt Folgendes:

Der zwischenzeitlich entrichtete Erbbauzins wird bei der Bewertung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Vom Kaufpreis des Grundstücks wird nun der Kapitalwert der Restlaufzeit abgezogen. Sie Kaufen das Grundstück nach 10 Jahren für 100.000,00 EUR.

Die Restlaufzeit des Erbbaurechtes beträgt nur noch 50 Jahre. Daraus ergibt sich ein Kapitalwert gem. Tabelle von 17,397

Der Restwert des Erbbaurechtes beträgt nun 3.000 x 17,397 = 41.752,80 EUR.

Dieser Betrag wir zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis abgezogen:

Kaufpreis für das Grundstück wie oben100.000,00 EUR
Restwert für das Erbbaurecht41.752,80 EUR
Berechnung Grunderwerbssteuer von verbleibenden Betrag:58.274,20 EUR
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