Förderung für Wallboxen durch Zuschuss der KfW

Das Wichtigste für die Förderung von Wallboxen durch Zuschuss der KfW zusammengefasst.

Die KfW-Bank fördert mit pauschalen Zuschüssen in Höhe von 900,00 Euro den einzelnen

Ladepunkt. Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem sich nur ein Elektroauto aufladen lässt.

Es gibt auch Wallboxen, mit mehreren Ladepunkten.

Hierfür können je Ladepunkt 900,00 Euro Zuschuss beantragt werden. Damit werden die

Kosten für den Einbau, Anschluss und die Installationsarbeiten gefördert.

Die KfW-Bank zahlt diesen Förderbetrag nur dann, wenn die Gesamtkosten mind.

900,00 Euro pro Ladepunkt betragen.

Kostet eine Ladestation mit z.B. einem Ladepunkt nur 700,00 Euro, gibt es keinen Zuschuss.

Betragen die Gesamtkosten je Ladepunkt mehr als 900,00 Euro, wird Förderung von maximal 900,00 EUR Euro je Ladepunkt gewährt.

Die Förderung für Wallboxen durch Zuschuss der KfW gliedert sich wie folgt.

Anzahl der Ladepunkte x 900,00 Euro = Schwellenwert

1 Ladepunkt x 900 Euro          = 900,00 Euro

2 Ladepunkte x 900 Euro    = 1.800,00 Euro

3 Ladepunkte x 900 Euro    = 2.700,00 Euro

Die Voraussetzung für die Förderung der Wallbox durch Zuschuss der KfW lautet: 

„11 kW – privat – smart – grün“

 11kW

Es werden die Kosten für Wallboxen mit maximal11 kW Ladeleistung gefördert.

Wallboxen mit einer höheren Leistung (z. B. 22 kW) müssen auf 11 kW heruntergesetzt werden.

Dies ist von einem Elektrofachbetrieb durchzuführen.

Privat

Die Ladestationen dürfen nur an ausschließlich privat genutzten Stellplätzen oder Garagen von

Wohngebäuden liegen.

Das gilt für Bestands-Immobilien und Neubauten. Neubauten sollten bereits bezogen sein, da dieses

dann als Bestandsgebäude gewertet wird. Es empfiehlt sich, bereits in der Bauphase des

Ein, -oder Mehrfamilienhauses die entsprechende Verkabelung vorzubereiten.

Smart

Darüber hinaus soll die Wallbox über eine intelligente Steuerung verfügen. Diese ermöglicht der

Ladestation innerhalb des Stromnetzes mit anderen Komponenten zu kommunizieren sowie die

Ladung gezielt einzustellen.

grün

Die Ladestation darf ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Es kann der selbst erzeugte Strom einer Photovoltaik-Anlage oder alternativ erneuerbaren Strom

über einen Energieversorger eingespeist werden.

Wer kann die Förderung von Wallboxendurch die KfW beantragen?

  • Mieter und Vermieter

Als Vermieter können Privatpersonen, Unternehmen oder Wohnungsgenossenschaften auftreten.

  • Eigentümer und Wohnungsgemeinschaften

Mieter benötigen die Zustimmung Ihres Vermieters und tragen die Kosten selbst.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Website der KfW-Bank und bei den Verbraucherberatungen.

Auch WZ-Immobilien steht Ihnen für Fragen zu diesem und weiteren Themen mit seinen Services als Immobilien-Makler in Iserlohn, Hemer, Hagen ,Unna und Menden, sowie im Märkischen Kreis jederzeit gerne zur Verfügung.

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