Förderung für Wallboxen durch Zuschuss der KfW
Das Wichtigste für die Förderung von Wallboxen durch Zuschuss der KfW zusammengefasst.
Die KfW-Bank fördert mit pauschalen Zuschüssen in Höhe von 900,00 Euro den einzelnen
Ladepunkt. Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem sich nur ein Elektroauto aufladen lässt.
Es gibt auch Wallboxen, mit mehreren Ladepunkten.
Hierfür können je Ladepunkt 900,00 Euro Zuschuss beantragt werden. Damit werden die
Kosten für den Einbau, Anschluss und die Installationsarbeiten gefördert.
Die KfW-Bank zahlt diesen Förderbetrag nur dann, wenn die Gesamtkosten mind.
900,00 Euro pro Ladepunkt betragen.
Kostet eine Ladestation mit z.B. einem Ladepunkt nur 700,00 Euro, gibt es keinen Zuschuss.
Betragen die Gesamtkosten je Ladepunkt mehr als 900,00 Euro, wird Förderung von maximal 900,00 EUR Euro je Ladepunkt gewährt.
Die Förderung für Wallboxen durch Zuschuss der KfW gliedert sich wie folgt.
Anzahl der Ladepunkte x 900,00 Euro = Schwellenwert
1 Ladepunkt x 900 Euro = 900,00 Euro
2 Ladepunkte x 900 Euro = 1.800,00 Euro
3 Ladepunkte x 900 Euro = 2.700,00 Euro
Die Voraussetzung für die Förderung der Wallbox durch Zuschuss der KfW lautet:
„11 kW – privat – smart – grün“
11kW
Es werden die Kosten für Wallboxen mit maximal11 kW Ladeleistung gefördert.
Wallboxen mit einer höheren Leistung (z. B. 22 kW) müssen auf 11 kW heruntergesetzt werden.
Dies ist von einem Elektrofachbetrieb durchzuführen.
Privat
Die Ladestationen dürfen nur an ausschließlich privat genutzten Stellplätzen oder Garagen von
Wohngebäuden liegen.
Das gilt für Bestands-Immobilien und Neubauten. Neubauten sollten bereits bezogen sein, da dieses
dann als Bestandsgebäude gewertet wird. Es empfiehlt sich, bereits in der Bauphase des
Ein, -oder Mehrfamilienhauses die entsprechende Verkabelung vorzubereiten.
Smart
Darüber hinaus soll die Wallbox über eine intelligente Steuerung verfügen. Diese ermöglicht der
Ladestation innerhalb des Stromnetzes mit anderen Komponenten zu kommunizieren sowie die
Ladung gezielt einzustellen.
grün
Die Ladestation darf ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Es kann der selbst erzeugte Strom einer Photovoltaik-Anlage oder alternativ erneuerbaren Strom
über einen Energieversorger eingespeist werden.
Wer kann die Förderung von Wallboxendurch die KfW beantragen?
- Mieter und Vermieter
Als Vermieter können Privatpersonen, Unternehmen oder Wohnungsgenossenschaften auftreten.
- Eigentümer und Wohnungsgemeinschaften
Mieter benötigen die Zustimmung Ihres Vermieters und tragen die Kosten selbst.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Website der KfW-Bank und bei den Verbraucherberatungen.
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