Der Energieausweis

Jeder Eigentümer, der sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte benötigt einen Energieausweis, den er bereits bei der Erstbesichtigung dem Kauf,-oder Mietinteressenten unaufgefordert vorlegen muss.

Sie haben für Ihre Immobilie noch keinen Energieausweis? – Keine Sorge! – Die Beschaffung fehlender Unterlagen, für Verkäufer und Vermieter, gehört zum kostenlosen Serviceumfang von WZ-Immobilien, Ihres Immobilienmaklers in Iserlohn, Hemer, Menden, Hagen, Unna und im Märkischen Kreis.

Wozu dient der Energieausweis?

Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und zu den Energiekosten eines Gebäudes. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis Mietern oder Käufern – spätestens bei der Besichtigung – vorgelegt und nach Vertragsschluss ausgehändigt werden. Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige benennen. Alle Bestimmungen zum Energieausweise werden in Deutschland in der EnEV geregelt.

Energiebedarf Wohngebäude
Ansicht eines Energieausweises

Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen

Da sich Gebäude in Ihrer Nutzung voneinander unterscheiden, gibt es auch verschiedene Energieausweise.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Wohngebäuden
  • Nichtwohngebäuden (gewerblich genutzte Gebäude)
  • Gemischt genutzten Gebäuden  (gewerblich genutzte Gebäude mit einem Wohnanteil)

Für gemischt genutzte Gebäude werden zwei, je nach Wohn und Gewerbeanteil getrennte, Energieausweise benötigt.

Nicht nur zwischen Gebäudetypen, auch zwischen Energieausweis-Arten wird unterschieden. Nämlich zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis basiert auf einem technischen Gutachten. Er sagt aus, wie hoch der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise sein könnte. Hier dienen bauliche Aspekte, wie die Beschaffenheit der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage und die Qualität der Fenster der Berechnung.

Der Verbrauchsausweis hingegen bezieht sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses und liefert somit eine konkrete Information zu den Heizkosten. Hierbei wird der Verbrauch aller Wohnungen von mindestens drei Abrechnungsperioden herangezogen. Es gibt nur einen Energieausweis für das ganze Haus.

Für welchen Gebäudetyp wird welcher Energieausweis benötigt?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis. (Dieser ist einfacher zu erstellen) gilt:

  • für alle  Nichtwohngebäude
  • für Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen
  • oder Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben und Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Für alle übrigen Gebäude ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind lediglich kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche sowie Baudenkmäler.

Jeder Energieausweis weist zwei verschiedene Werte aus

CO2-Steuer für Heizungen und Ihre Auswirkungen
  • Den Energiebedarf oder Energieverbrauch (je nach Art des Energieausweises)
  • Den Primärenergiebedarf

Der Energiebedarf stellt den tatsächlichen Bedarf an Wärmeenergie dar, der im Haus zum Heizen und der Warmwasser-Aufbereitung verbraucht wird.

Der Primärenergiebedarf umfasst die gesamte Energiemenge, die zur Deckung des Endenergiebedarfs benötigt wird. Dabei ist auch die Energiemenge zu berücksichtigen, die in der vorgelagerten Prozessketten außerhalb des Gebäudes verbraucht wird, nämlich bei der Gewinnung von Brennstoffen oder Energie entsteht.

Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfes wird der Endenergiebedarf im Hinblick auf die beteiligten Energieträger, wie Erdgas, Heizöl, Strom etc. mit dem Primärenergiefaktor multipliziert.

Der Primärenergiebedarf kann somit nur als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien herangezogen werden.

Heizöl1,1
Erdgas, Flüssiggas1,1
Steinkohle, Braunkohle1,1
Holz0,2
Strom2,7

Ihr Gebäude verfügt über keinen einen gültigen Energieausweis? Wir sind Ihnen jederzeit gerne behilflich! Wz- Immobilien, Ihr Makler in Iserlohn übernimmt für Verkäufer und Vermieter im Rahmen seines kostenlosen Serviceangebotes gerne die Beschaffung eines Energieausweises. Dazu gehört natürlich auch die Zusammenstellung der für den Antrag auf Energieausweis erforderlichen Daten. Sie tragen lediglich die Kosten für den Ausweis selbst.

WZ-Immobilien, Ihr Makler in Iserlohn, Hemer, Menden, Hagen, Unna und dem Märkischen Kreis freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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