Keine Mietpreisbremse in Iserlohn und Umgebung
Seit dem 1. Juli 2020 – gilt in Nordrhein-Westfalen die neue Mieterschutzverordnung.
Sie schließt die bisherige „Mietpreisbremse“ so wie die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung ein.
Gemäß der Mietpreisbremse darf bei einer Neuvermietung jetzt nur noch eine Miete verlangt werden, die maximal 10 Prozent über der ortsüblichen
Alle drei Bestimmungen wurden somit verlängert – allerdings mit einem anderen Gültigkeitsbereich. Bis zum 30.06.2025 gilt die Mieterschutzverordnung in 18 Städten.
Diese sind:
Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Düsseldorf, Hennef(Sieg,)Köln, Königswinter, Leichlingen, Münster, Niederkassel, Pulheim, Rösrath, Siegburg, Telgte, Wachtberg und Wesseling.
Also gilt für unsere Region : „Keine Mietpreisbremse in Iserlohn, Hemer, Menden, Hagen, Unna und im Märkische Kreis“
In den 18 Kommunen, in denen jetzt die Mietpreisbremse gilt, gilt ab sofort auch die auf 15% festgelegte Kappungsgrenze für alle Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete im laufenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren. Ohne Verordnung sind es 20 %.
Auch die Kündigungssperrfristverordnung besteht in der neuen Mieterschutzverordnung weiterhin.
Für die oben genannten Städte und Gemeinden wurde die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verlängert. So dass nicht wie im Bürgerlichen Gesetzbuch Vermieter drei Jahre warten müssen sondern fünf Jahre. Nach Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Wohnungseigentum kann eine Kündigung des Mietvertrages aus berechtigtem Interesse, beispielsweise Eigenbedarf nicht wie im BGB nach drei Jahren sondern erst nach fünf Jahren erfolgen. Erst dann kann nach Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Wohnungseigentum eine Kündigung des Mietvertrages erfolgen.
Noch Fragen? – Aber gerne!
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen WZ-Immobilien – Ihr Immobilienmakler in Iserlohn, Hemer, Menden, Hagen, Unna und im Märkischen Kreis – gerne zur Verfügung.