Straßenbaubeiträge NRW-Es gibt auch gute Nachrichten
Es gibt auch noch gute Nachrichten!
Zum Beispiel das Thema Straßenbaubeiträge NRW!
Das ewige Streitthema Straßenbaubeiträge NRW (Nordrhein-Westfalen) scheint nun endgültig beigelegt.
Nachdem frühere Landesregierungen in NRW die alte Regelung der Straßenbaubeiträge jahrzehntelang wie eine Heilige Kuh hüteten, hat die jetzige Landesregierung einen neuen Plan Vorgestellt.
Zwar hatte das Parlament Ende 2019 eine Reform zum Kommunalabgabengesetzes (KAG) verabschiedet, das die Anlieger mit einem Förderprogramm entlastet hat ( die Beträge wurden halbiert). Auch wurden Raten- und Stundungsregelungen eingeführt. Diese Reform zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft.
Jetzt soll sogar rückwirkend eine 100-prozentige Übernahme der Kosten durch NRW gelten.
Welche Auswirkungen haben Grundstückseigentümer in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung von der Neuregelung der Straßenbaubeiträge NRW zu erwarten?
Natürlich gilt die neue Kostenregelung auch für Straßenbaubeiträge in Iserlohn und MK!
Aktuell ist eine 100-prozentige Übernahme geplant die rückwirkend gelten soll.
Selbst Grundstückseigentümer, die ab 2020 gefördert wurden, werden zusätzlich finanziell entlastet. Darüber berichtet auch der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen.
Auch die Anlieger dieser Straße in Iserlohn-Sümmern können nun darauf hoffen, dass die längst überfällige Grundsanierung ihrer Straße bald mit öffentlichen Mitteln erfolgen kann. Ähnlich wie hier, werden viele innerörtliche Straßen in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung seit Jahren nur geflickt.
In NRW zahlten Anlieger bisher teilweise fünfstellige Summen für Straßensanierungen. Aufgrund der ständigen Proteste, gab die Landesregierung letztlich nach. Am 15.5.2022 verkündete die schwarz-gelbe Koalition im Landtag, dass das Land die Beiträge künftig komplett übernehmen wird. Derzeit muss der Landtag diesen Antrag noch beschließen.
Insgesamt einmal eine gute Nachricht für Eigentümer von Grundstücken in NRW.
Hier dürfte über die Neuregelung der Erleichterung eintreten.
Welche Regelungen für Straßenbaubeiträge gelten in anderen Bundesländern?
In Sachsen-Anhalt wurden diese Beiträge rückwirkend zum 1.1.2020 abgeschafft.
Am 19.6.2019 hat der Landtag von Brandenburg hat das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge verabschiedet.
In Baden-Württemberg wurden solche nie Beiträge erhoben.
Auch Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bayern, Thüringen und Hamburg haben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
In anderen Bundesländern wie etwa Hessen, Sachsen, Niedersachsen, und Schleswig-Holstein wurde aus der Soll-Bestimmung eine Ermessens-Regelung gemacht. Hier liegt es nun im Ermessen der jeweiligen Gemeinden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben.
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