Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage
Was Hauseigentümer und Mieter über die Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage wissen sollten.
Über Gründe und Hintergründe der Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage wurde in den Medien hinreichend berichtet.
WZ-Immobilien Iserlohn, Ihr Immobilienmakler in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung, beleuchtet in diesem Beitrag die konkreten finanziellen Auswirkungen der Preisexplosion. Außerdem bieten wir Ihnen einige Hinweise, wie Mieter, Vermieter und Besitzer von Wohneigentum dieser Situation begegnen können.
Was bedeuten Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage für Hauseigentümer, Mieter und Vermieter in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung?
Es ist schon einiges, was Hauseigentümern und Mietern in punkto Heizkosten in letzter Zeit auf die Füße fällt!
Erst die CO2-Steuer und die neue Heizkostenverordnung – und als wenn das noch nicht genug wäre jetzt auch noch:
die Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage
Bisweilen kann man derzeit den Eindruck gewinnen, dass vielen Betroffenen noch nicht klar ist,
was durch die Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage auf die meisten Hauseigentümer und Mieter am 01.10.2022 zukommt.
Die Gaspreiserhöhung
Inzwischen dürften alle Hausbesitzer die mit Gas heizen die Benachrichtigung Ihres Versorgungsunternehmens über die neuen Gaspreise erhalten haben.
Für Vermieter und Mieter von Wohnungen in Iserlohn und Umgebung, die SauerlandGas beziehen bedeutet das konkret, dass der Arbeitspreis in der Grundversorgung um 9,41 Cent/kWh steigt. Das ist rund das Dreifache des bisherigen Preises.
Hinzu kommt dann noch ebenfalls ab dem 01.10.2022 die staatliche Gasumlage.
Diese soll 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen. – Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.
Wie teuer wird in Iserlohn und Umgebung das Heizen mit Gas?
Ein Beispiel:
Bisheriger Arbeitspreis netto | 4,590 Cent/kWh |
Erhöhung um netto | 9,412 Cent/kWh |
Preis ab 01.10.2022 netto | 14,002 Cent/kWh |
Gasumlage ab 01.10.2022 netto | 2,419 Cent/kWh |
Gesamt netto | 16,421 Cent/kWh |
So- und nun noch die Mehrwertsteuer!
Bei 19% Mehrwerteteuer macht das mal eben 19,451 Cent/kWh
Hält die Bundesregierung ihr Versprechen die Mehrwertsteuer auf 7% abzusenken, würde die kWh immer noch 17,571 Cent betragen.
Wer jetzt seine letzte Gasrechnung oder die Heizkostenabrechnung seines Vermieters zur Hand nimmt, erkennt schlagartig, was wirklich auf uns zu kommt!
Was können Eigentümer und Mieter tun, um dem Problem von Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage entgegenzuwirken?
Über mehr oder weniger geeignete Maßnahmen zur Energieeinsparung werden wir inzwischen tagtäglich in den Medien von unseren Politikern belehrt.
Das wird am Ende aber nicht reichen um dem Problem von Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage wirksam zu begegnen.
Wie können sich Mieter von Wohnungen, die mit Erdgas beheizt werden auf die Preiserhöhung vorbereiten?
Klar- Energie einsparen wo immer es geht!
Schauen Sie in Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung nach, wie hoch Ihre Vorauszahlungen für Heizkosten aktuell waren.
Erhöhen Sie diese um das DOPPELTE!
Nur so können Sie allzu große Nachzahlungen bei der kommenden Nebenkostenabrechnung verhindern.
Durch diese Preisexplosion überschreiten die tatsächlichen Heizkosten die kalkulierten. Viele Mieter könnten bereits bei der nächsten Nebenkostenabrechnung in große Schwierigkeiten geraten.
Das gefällt Ihnen nicht? Uns auch nicht – am Ende sind wir alle betroffen.
Welche Entlastungen gibt es?
Um Mieter und Wohnungseigentümer bei der Bewältigung dieser Preiserhöhung zu helfen, hat die Bundesregierung einige Entlastungspakete beschlossen:
- Zum 1.7.2022 ist die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom weggefallen. Die verteuerte bisher die Stromrechnung erheblich.
- Die Energiepauschale von 300,00 Euro soll an Arbeitnehmer mit dem September-Gehalt ausgezahlt werden. Wer also in einem Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt durch seinen Arbeitgeber die Energiepauschale. Selbständige oder Gewerbetreibende können die Energiepreispauschale mit der Steuervorauszahlung für das dritte Quartal verrechnen.
- Um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen, bekommen Empfänger von Wohngeld einen einmaligen Heizkostenzuschuss :
– Wer alleine lebt, soll laut Gesetzesentwurf 270 Euro erhalten
.- Zwei-Personen-Haushalte sollen 350 Euro bekommen
– Für jede weitere Person im Haushalt erden 70 Euro gezahlt.
– Studenten und Azubis erhalten 230 Euro.
Können Vermieter ab dem 01.10.2022 eine höhere Vorauszahlung fordern?
mmerhin werden Vermieter von gasbeheizten Wohnungen ab dem 01.10.2022 durch die Gaspreis-Erhöhung und Gas-Umlage gnadenlos zur Kasse gebeten und müssten mit den höheren Kosten in Vorleistung treten. Im Übrigen gilt das nicht nur für Gas – auch die Fernwärme wird teurer!
Das werden viele private, wie auch gewerbliche Vermieter nicht durchstehen.
Darf der Vermieter die Vorauszahlung während einer Abrechnungsperiode erhöhen?
Hierüber sind die Meinungen geteilt.
Während einige Mieterverbände die Auffassung vertreten, dass einer Anpassung der Heizkostenvorauszahlung erst eine Abrechnung vorausgegangen sein muss, die eine Erhöhung bergründet gibt er entsprechende § 560 Abs. 4 BGB dies so nicht her.
Gemäß § 560 Abs. 4 BGB dürfen sowohl Vermieter als auch Mieter nach einer Heizkostenabrechnung die Vorauszahlungen in angemessener Höhe anpassen.
Die Anpassung sollte Bezug auf eine vorausgegangene Heizkostenabrechnung nehmen.
Unerheblich ist, wenn die letzte Heizkostenabrechnung schon einige Monate her ist, wichtig ist ein Bezug zur vorausgegangenen Abrechnung.
Lesen Sie hierzu auch den Kommentar des Berliner Mietvereins
https://www.berliner-mieterverein.de/aktuelle-mietrechts-tipps/anpassung-der-vorauszahlungen-fuer-heizkosten.htm
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