Bundesverfassungsgericht hat das Heizungsgesetz gestoppt!
Warum hat das Gericht das Heizungsgesetz gestoppt?
Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einem Eilantrag der Opposition stattgegeben und die für Freitag, den 07.07.2023, geplante abschließende Beratung des Heizungsgesetzes gestoppt. Das umstrittene Heizungsgesetz kann somit nicht mehr vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Die zweite und dritte Lesung dürften nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, so das Bundesverfassungsgericht.
Damit gab das Gericht einem CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt. Dieser hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht genügend Zeit bleibe, dieses umfangreiche Gesetz zu beraten.
„Verdiente Quittung für die Grünen, die in diesem Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben“, so der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki gegenüber der Funke-Mediengruppe.
„Respektloser Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit“ warf der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der Ampel vor, dem Karlsruhe nun ein „Stoppschild“ aufgestellt hat. Die Ampel-Regierung möge das „Murks-Gesetz“ einfach einstampfen.
Entscheidet das Gericht gegen das neue Gebäudeenergiegesetz?
Nein, auf keinen Fall ist diese Entscheidung gegen den Inhalt des Gesetzes gefallen.
Die Richter gaben dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann Recht, der das übereilte „Hau-Ruck-Verfahren“ reklamiert hatte, mit dem die Regierungskoalition das Gebäudeenergiegesetz vor der Sommerpause durch das Parlament bringen wollte.
Der Opposition bliebe damit nicht genug Zeit, um das komplizierte und weitreichende Gesetz zu beraten.
Eine Sondersitzung zum Heizungsgesetz ist noch im Juli möglich! Dem Verfassungsgericht zufolge könnte das Gebäudeenergiegesetz immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es müsste eben erst im Juli 2023 noch eine entsprechende Sondersitzung im Bundestag stattfinden. Das Gericht weist nicht den Inhalt des neuen Gebäudeenergiegesetzes zurück!
Mehr Infos zum Inhalt des Heizungsgesetzes
Über den Inhalt des neuen Gebäudeenergiegesetzes, auch „Heizungsgesetz“ genannt, haben wir vor wenigen Tagen ausführlich berichtet. Alle Einzelheiten des „Heizungsgesetzes“ in der aktuellen Fassung FINDEN SIE HIER. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie stets auf dem laufenden halten. Weitere aktuelle Informationen zum Thema Immobilien finden Sie immer auf unserer Seite AKTUELLES.