Grundsteuer Iserlohn 2024

Mitten im laufenden Kalenderjahr erhalten die Iserlohner Hausbesitzer einen neuen Bescheid über die Grundsteuer Iserlohn 2024

Da ist zum einen:

  • Die Anhebung des Hebesatzes für das laufende Jahr 2024.

Zum anderen:

  • Die Grundsteuerreform mit Wirkung ab 01.01.2025.

Vorab zur Klarstellung – das Eine hat mit dem Anderen erst einmal nichts zu tun!

Dennoch wirkt sich die Entscheidung, die der Rat der Stadt Iserlohn bezüglich der Grundsteuer B-Hebesätze getroffen hat, auch auf die Grundsteuern für Immobilien in Iserlohn aus, die nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform, also ab dem 01.01.2025 zu entrichten sind.

Doch dazu später mehr.

Durch Ratsbeschluss vom 19.03.2024 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 496% auf 589% erhöht. Das entspricht einer Erhöhung von 18,75 % die Besitzer von Wohneigentum wie auch Mieter von Wohnungen gleichermaßen betrifft. Während Nutzer von Wohneigentum die Grundsteuer in voller Höhe tragen, wird die Grundsteuer für vermietete Mehrfamilienhäuser anteilig auf die einzelnen Wohnungen umgelegt.

Ursprünglich war eine Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes auf 682 % geplant.

Das hätte einer Erhöhung der Grundsteuer für Iserlohner Wohnimmobilien von 37.5% bedeutet.

Die CDU-Ratsfraktion intervenierte hiergegen mit einem Beschlussverschlag vom 05.03.2024

Am Ende kam es dann zu der Einigung im Iserlohner Stadtrat, bei der die Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes für die Grundsteuer B in Iserlohn auf 589% beschlossen wurde.

Seit dem 20.06.2024 werden die Grundsteuer-Bescheide in Iserlohn versandt.

Hier das Beispiel eines Grundsteuer-Bescheides der Stadt Iserlohn für ein Einfamilienhaus.

Grundsteuer Iserlohn 2024 wurde erhöht





Die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer soll sich für Städte in Nordrhein-Westfalen nicht ändern. Die Landesregierung plant jedoch ein Gesetz, um zu verhindern, dass Wohnen ab dem 1. Januar 2025, wenn die bundesweite Grundsteuerreform in Kraft tritt, teurer wird. Daher wurden Referenzwerte für den Hebesatz der Grundsteuer für alle 396 Kommunen in NRW veröffentlicht. Gleichzeitig soll ein Gesetz es den Städten und Gemeinden ermöglichen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke festzulegen.
„Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine abschließende Einschätzung gegeben werden,“ so die Stadt Iserlohn.
Die von der Landesregierung berechneten Hebesätze dienen als Orientierung, um die Grundsteuer insgesamt stabil zu halten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die zu zahlende Grundsteuer für Bürger und Unternehmen gleich bleibt, wie die Stadtverwaltung Iserlohn schriftlich mitteilte. Weiter heißt es aus dem Rathaus: „Die Datengrundlagen für die Ermittlung von Hebesätzen für die Stadt Iserlohn sind aktuell noch nicht vollständig, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Einschätzung gegeben werden kann.“
Die Kämmerei betont, dass die Reform nicht zu höheren Einnahmen für die Stadt führen soll. Dies wird als „Aufkommensneutralität“ bezeichnet. Dennoch könnte es notwendig sein, die Hebesätze zu erhöhen, um das Haushaltsdefizit der Stadt zu verringern.



Im März hatte der Stadtrat den einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B auf 589 Punkte festgesetzt, als Kompromiss gegenüber den ursprünglich angesetzten 682 Punkten. Die nun vom Land NRW veröffentlichten Referenzwerte sehen einen einheitlichen Satz von 921 Punkten vor. Bei Unterscheidung von Wohn- und Nicht-Wohn-Grundstücken wären es 694 bzw. 1670 Punkte. Für gewerblich oder ungenutzte Grundstücke würde sich der Hebesatz also mehr als verdoppeln.
Die Stadtverwaltung plant, die Entscheidung über die neuen Hebesätze in der letzten Ratssitzung des Jahres am 17. Dezember zu fällen.

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  29. Juni 2024
  von: Werzner
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