Gebäudeenergiegesetz 2024 – die Faktenlage
Gebäudeenergiegesetz 2024 – Heizungsgesetz – Gasheizungsverbot – Habecks Heizungsgesetz -ja was denn noch?!
Gemeint ist in jedem Fall das Gebäudeenergiegesetz, das bereits seit dem 3. November 2020 in Kraft ist.
Spätestens seit dem Frühjahr 2023 aber, rauscht es gewaltig im Blätterwald zum Thema „Habecks Heizungsgesetz.“
Nachdem das Bundesverfassungsgerichts einem Eilantrag der Opposition stattgegeben und die für Freitag, den 07.07.2023, geplante Beratung des Heizungsgesetzes gestoppt hatte, war erstmal etwas Ruhe eingekehrt.
Inzwischen aber kocht das Thema Gebäudeenergiegesetz immer wieder hoch.
Die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024) wirft eine Menge Fragen auf.
Die Verunsicherung betrifft neben den großen Unternehmen der Wohnungswirtschaft vor allem
- Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum,
- private Vermieter von Wohnungen und Gewerbeflächen,
- Kaufinteressenten von Immobilien,
- Bauherren.
Dies zeigen unsere täglichen Gespräche mit Eigentümern und Kaufinteressenten von Immobilien in Iserlohn, Hemer, Menden und Umgebung zunehmend deutlich.
Aus diesem Anlass haben wir noch einmal alle verfügbaren Informationen zusammengetragen um Sie über die aktuelle Faktenlage zum Gebäudeenergiegesetz zu informieren:
Um sich schneller zurechtzufinden sollten drei Immobilienbereiche getrennt betrachtet werden:
- Neubauten in einem Neubaugebiet
- Neubauten außerhalb eines Neubaugebietes
- Bestandsgebäude außerhalb eines Neubaugebietes
Hier die wichtigsten Punkte des GEG in der Fassung von 2024:
- Neubauten
Für Neubauten gelten strengere energetische Anforderungen. Gebäude müssen so gebaut werden, dass sie den sogenannten Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Das bedeutet, dass sie nur 55 % des Energiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes haben dürfen. Ziel ist es, den Wärmeverlust durch Dämmung und moderne Heizungstechniken zu minimieren. - Bestandsgebäude
Für Bestandsgebäude gibt es keine Anforderungen an die energetische Sanierung. Allerdings müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, wenn größere Sanierungen anstehen (z. B. Austausch alter Heizungsanlagen). Ölheizungen dürfen in vielen Fällen ab 2026 nicht mehr eingebaut werden. Stattdessen sollen klimafreundlichere Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Gasheizungen mit einem Anteil erneuerbarer Energien gefördert werden. - Erneuerbare Energien
Das GEG fordert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Energiebedarfs von Neubauten. Es müssen also mindestens 15 % des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien wie Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse oder Umweltwärme gedeckt werden. Alternativ können auch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wie verbesserte Dämmung umgesetzt werden. - Heizungstausch und Betriebsverbot
Alte, ineffiziente Heizungen müssen unter bestimmten Voraussetzungen ausgetauscht werden. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und sich nicht auf dem Stand der Technik befinden, dürfen in der Regel nicht mehr betrieben werden. - Energieausweise
Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die zu erwartenden Energiekosten. - Förderungen
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG )ist eng mit den Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verzahnt. Wer energieeffizient baut oder saniert, kann von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen profitieren.
Förderungen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz 2024
Die Förderungen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind darauf ausgerichtet, Hausbesitzer und Bauherren zu unterstützen, energieeffiziente Gebäude zu errichten oder bestehende Gebäude energetisch zu sanieren. Die beiden wichtigsten Institutionen, die Förderungen in Deutschland bereitstellen, sind die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) . Hier ist eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Förderungen:
ENERGIEBERATUNG
Ist ein Energieberater Pflicht?
Sie möchten Fördermittel des Bundes (BAFA und KfW) nutzen?- Dann ist eine Energieberatung gemäß dem Gebäudeenergiegesetz Pflicht.
Lediglich bei bei kleineren Maßnahmen wie Pumpentausch oder hydraulischer Abgleich gibt es staatliche Fördermittel auch ohne Energieberatung.
Zum 7. August 2024 wurden die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt.
KFW-FÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN
KfW-Förderungen (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren an. Dieses Programm beinhaltet sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite .
Ab dem 20. Februar 2024 können wieder zinsgünstige Kredite für den klimafreundlichen Neubau (KFN) bei der KfW-Bank beantragt werden. Das Programm war Ende 2023 gestoppt worden, wird aber nun mit einem Zinssatz von 2,1 Prozent für Wohngebäude fortgesetzt. Es stehen insgesamt 762 Millionen Euro zur Verfügung. Seit dem Start im März 2023 wurden Investitionen von 17,4 Milliarden Euro und der Bau von über 47.000 Wohnungen gefördert. Gefördert werden Neubauten nach dem Effizienzhaus-40-Standard, wobei Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohnung möglich sind. Antragsberechtigt sind private Bauherren, Investoren und Unternehmen.
b) KFW-FÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENTE SANIERUNG
Dieses Programm fördert die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Auch hier gibt es zinsgünstige Kredite und Zuschüsse:
Kredit : Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit.
Tilgungszuschüsse : Je nach Sanierungsniveau (Effizienzhausstandard) betragen die Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 45 % der förderfähigen Kosten.
Gefördert werden auch Einzelmaßnahmen wie Dämmung , Fensteraustausch oder der Einbau energieeffizienter Heizungen .
ZUSCHUSSPROGRAMM FÜR EINZELMASSNAHMEN (KfW 430)
Im Jahr 2024 gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen, die private Eigentümer finanziell unterstützen können. Ein zentraler Aspekt ist die Energieberatung, die in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ des BAFA mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten gefördert wird. Daraus ergibt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann den Förderrahmen für Maßnahmen an Gebäudehülle und
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ unterstützt sowohl Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch Komplettsanierungen (BEG WG). Einzelmaßnahmen, wie Heizungserneuerungen und Dämmungen, werden mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent gefördert. Förderkredite sind über die KfW erhältlich, zusätzlich kann der neue KfW-Ergänzungskredit beantragt werden. Für Sanierungen zum Effizienzhaus sind zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen
Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann alternativ den Steuerbonus nutzen, um bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten von der Einkommensteuer abzuziehen. Damit wird Eigentümern eine breite Palette an Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, um die Sanierung ihrer Immobilien finanziell tragbar zu gestalten.
In jedem Fall empfehlen wir, bei geplanten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz 2024 einen Energieberater in Anspruch zu nehmen!
Expertinnen und Experten für Energieeffizienz sind die richtigen Ansprechpartner, wenn es um eine energetische Sanierung geht. Sie planen die Sanierung, überwachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität aller Maßnahmen. Damit Ihr Vorhaben auch zu dem Ergebnis führt, das Sie sich wünschen.
Wie Ihnen die Experten für Energieeffizienz helfen
Zunächst macht Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz eine Bestandsaufnahme des energetischen Ist-Zustands Ihrer Immobilie. Neben der Gebäudehülle spielt dabei auch die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage eine Rolle. Anschließend wissen Sie, welche Einsparpotentiale Ihre Immobilie aufweist.
Auf Basis der Bestandsaufnahme erarbeiten die Experten für Energieeffizienz dann Vorschläge, wie Sie Schwachstellen beseitigen können und welche Kosten damit verbunden sind.
Nachdem Sie sich für bestimmte Sanierungsmaßnahmen entschieden haben, geht es an die detaillierte energetische Fachplanung. Auf dieser Grundlage können Sie dann Gewerke ausschreiben und Angebote einholen. Bei Bedarf erhalten Sie auch Hilfe, wenn es darum geht, die Angebote zu prüfen.
Bitte beachten Sie: Reichen Sie Ihren Antrag ein, bevor Sie das Unternehmen beauftragen und bevor die Arbeiten losgehen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Sobald die Arbeiten starten, übernehmen die Experten für Energieeffizienz auch die Baubegleitung. Sie sichern die Qualität aller Maßnahmen und sorgen dafür, dass das Energieeinsparpotenzial ausgeschöpft wird und Bauschäden vermieden werden. Die Experten für Energieeffizienz erkennen bei einer Baustellenbegehung bzw. aus den Unterlagen sehr schnell, ob die Bauvorgaben korrekt eingehalten wurden oder ob Nachbesserungsbedarf besteht. Außerdem zeigen sie Ihnen nach Baufertigstellung, wie Sie Ihre sanierte Immobilie richtig heizen und lüften.